Nachtklausel? Was ist das? (Fahrraddiebstahl)

Wer schon einmal eine Hausratversicherung oder Fahrradversicherung abgeschlossen hat, der stolperte unweigerlich über den Begriff „Nachtklausel“. Anfangs wusste ich auch nicht was es genau damit auf sich hat und warum man darauf achten sollte.

Im Folgenden werde ich ein wenig Licht ins Dunkle bringen und erklären was die Nachtklausel bedeutet und welche Auswirkungen diese hat.

Nachtklausel – Erklärung, Auswirkungen und Folgen

Fahrrad_Diebstahl_VersicherungZuallererst einmal will ich aufklären, dass die Nachtklausel sich nicht allein auf Fahrradversicherungen von Rennrädern, Mountain-Bikes oder E-Bikes bezieht, sondern meistens von der Hausratversicherung ausgeht. Bei der Hausratversicherung ist wiederum die Versicherung des Fahrrades eingeschlossen. Natürlich gibt es auch gesonderte Fahrradversicherungen, welche sich nur auf den Schutz des eigenen Rades beziehen.

Die Nachtklausel selbst ist eher ein Schutz für die Versicherung. Denn wenn diese Klausel in der Versicherung festgesetzt wurde, dann übernimmt sie bei Diebstählen von 22 Uhr bis 6 Uhr keine Haftung. D.h. wenn in dieser Zeitspanne dein Fahrrad geklaut wird, erhältst du keine Entschädigung. Als Diebstahlopfer steht man leider mit leeren Händen da. Der Schutz besteht demnach nur während des gesamten Tages ohne die Nacht.

Heutzutage haben die meisten Hausratversicherungen und Fahrradversicherungen keine Nachtklause mehr. Der Rundumuhr-Schutz ist somit bei fast allen Anbietern inbegriffen. Mein Tipp: Unbedingt darauf achten, dass die Nachtklausel nicht besteht und dadurch ausgeschlossen ist. So erlebt man dann gegebenenfalls auch kein blaues Wunder.